ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINUNGEN

1. Geltung der Bedingungen

1.1 Unsere Angebote, Verkäufe und Lieferungen erfolgen aufgrund dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Einkaufbedingungen des Bestellers oder sonstige abweichende Vereinbarungen gelten nur dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

1.2. Bezugnahmen oder Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Unsere Angebote sind bis zur Annahme durch den Besteller freibleibend und können daher bis zum Eingang der schriftlichen Annahmeerklärung oder bis zur Auslieferung des Liefergegenstandes von uns jederzeit widerrufen werden.

2.2 Angebote/Bestellungen des Bestellers werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch unsere Auslieferung der Liefergegenstände rechtsverbindlich. Der Besteller ist an seine Bestellung oder sein Angebot 14 Tage gebunden. Diese Frist beginnt ab dem Zeitpunkt des Einganges der Bestellung bei uns. Während dieser 14-Tage-Frist sind wir berechtigt, den Abschluss dieses Vertrages abzulehnen. Erfolgt während dieser Frist unsererseits keine Ablehnung oder wird vor Ablauf dieser Frist die Ware ausgeliefert, so kommt der Vertrag ausnahmsweise auch ohne schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

2.3 Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten enthaltenen Angaben über Maße, Fassungsvermögen, Preise, Leistungen oder dergleichen sind unverbindlich. Zur genauen Einhaltung von DIN-Normen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, Plänen sind wir nur verpflichtet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.

3. Umfang der Lieferung

3.1 Für den Umfang der Lieferung sind unsere Angaben in der Auftragsbestätigung, soweit keine Auftragsbestätigung vorliegt, sind die Angaben in unserem schriftlichen Angebot verbindlich.

3.2 Der Besteller übernimmt für die Richtigkeit der uns von ihm überlassenen Zeichnungen, Muster, Bauteilen und der Gleichen die volle Verantwortung.

4. Preise, Zahlungsbedingungen

4.1 Die Preise gelten ab Werk zuzüglich der in Deutschland jeweils aktuell geltenden Mehrwertsteuer.

4.2 Zusätzliche Kosten für Verpackung, Transport, Versicherung, Zoll etc. werden zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. Dies gilt auch bei vereinbarten Teillieferungen und Eilsendungen.

4.3 Die Rechnungen sind, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und bestätigt, in voller Höhe innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

4.4 Der Besteller ist nicht berechtigt, mit Forderungen gegenüber uns aufzurechnen, sofern diese Forderungen nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

4.5 Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des von unserer Geschäftsbank berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen, mindestens jedoch in Höhe von 8 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz.

4.6 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist eine Veräußerung, Sicherungsübereignung, Verpfändung oder anderweitige Überlassung des Liefergegenstandes nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig. Die Forderung des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns ab, wir nehmen die Abtretung an. Ungeachtet der Abtretung und unseres Einziehungsrechts ist der Besteller zur Einziehung so lange berechtigt, als er seinen Verpflichtungen gegenüber uns nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Auf unser Verlangen hat uns der Besteller die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretene Forderung zu machen, und insbesondere uns Namen und Anschrift des/der Schuldner, die Höhe der Forderung und das Rechnungsdatum mitzuteilen und den/die Schuldner über die Abtretung zu informieren. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in den im Voraus abgetretenen Forderungen hat uns der Besteller unverzüglich unter Übergabe der für eine Investition notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer Wahl auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als ihr Wert die Forderung um 10 % oder mehr übersteigt.

4.7 Die in unserem Angebot/Auftragsbestätigung genannten Preise liegen der zum Zeitraum der Angebotsabgabe/Auftragsbestätigung bestehenden Kalkulation zugrunde. Tritt eine wesentliche Änderung der Rohstoffpreise – mindestens 10 % – nach Abschluss des Auftrages ein, so sind wir berechtigt die vereinbarten Preise um den anteiligen Mehraufwand zu erhöhen. Der Besteller erhält hiervon Nachricht.

4.8 Mindestbestellwert beträgt 50,00 EUR.

5. Fristen für Lieferungen – Verzug

5.1 Als Lieferzeit gilt der in unserer Auftragsbestätigung schriftlich festgelegte Termin. Soweit keine Auftragsbestätigung vorliegt, sind die Angaben in unserem Angebot verbindlich. Stellt der Besteller die von ihm zu beschaffenden Unterlagen nicht rechtzeitig zur Verfügung, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend um diesen Zeitraum der Verzögerung.

5.2 Die Lieferzeit gilt als eingehalten, wenn bis zum Ablauf der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat, oder wir die Liefergegenstände zur Auslieferung bereitgestellt und dem Besteller die Versandbereitschaft mitgeteilt haben.

5.3 Soweit dem Besteller wegen einer Verzögerung, die auf grobe Fahrlässigkeit von uns zurückzuführen ist, ein Schaden entsteht, so erhält der Besteller als pauschalen Schadenersatz unter Ausschluss weiterer Ansprüche einschließlich des Ersatzes von Folgekosten für jede volle Woche der Verzögerung 0,5 %, im Ganzen jedoch höchstens 5 % vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig ausgeführt wurde. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt uns vorbehalten.

5.4 Verzögert sich die Zustellung der Lieferung auf Wunsch des Bestellers, so können wir dem Bestellter für jede angefangene Woche Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises der Gegenstände der Lieferung, höchstens jedoch 5 % berechnen. Der Nachweis und die Geltendmachung jeweils höherer oder niederer Lagerkosten bleiben uns unbenommen.

6. Beanstandungen und Rechte bei Mängeln

6.1 Der Besteller ist verpflichtet, unsere Liefergegenstände sofort nach Liefereingang auf Mängel zu überprüfen und uns im Beanstandungsfall sofort schriftlich zu benachrichtigen.

6.2 Bei Vorliegen eines Mangels haben wir Aufwendungen für die Lieferung einer mangelfreien Ware nur an den Geschäftssitz des Bestellers zu tragen. Mehrkosten einer Lieferung an einen anderen Ort trägt der Besteller.

6.3 Keine Ansprüche bei Mängeln des Bestellers bestehen:

  • bei Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung oder Überbeanspruchung des Bestellers oder seiner Mitarbeiter und Abnehmer entstanden sind
  • wenn gesetzliche oder von uns erlassene Behandlungsvorschriften von dem Besteller, seinen Mitarbeitern oder Abnehmern nicht befolgt werden, es sei denn, dass der Mangel nicht auf diese Nichtbeachtung zurückzuführen ist
  • wenn die Ware aufgrund der Vorgaben des Bestellers, insbesondere nach von ihm überlassenen Zeichnungen erstellt wurde und der Mangel der Ware auf diese Vorgaben/Zeichnungen zurückzuführen ist.

6.4 Für fehlerhafte Konstruktionslösungen, die nach Vorgabe des Bestellers erstellt wurden und zum Zeitpunkt der Verwirklichung dem Stand der Technik entsprachen, übernehmen wir keine Gewährleistung. fehlerhafte Zeichnungen und Stücklisten die von uns erstellt wurden, werden von uns korrigiert.

6.5 Hat der Besteller uns wegen Mängeln in Anspruch genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel auf einem Umstand beruht, der uns nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Besteller uns alle hierdurch entstandenen Kosten zu ersetzen.

7. Verletzung von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten Dritter

7.1 Eine Prüfung, ob die vom Besteller beigestellten Unterlagen keine Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte (Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Warenzeichen) verletzen, obliegt dem Besteller. Werden wir von Dritten wegen Verwendung, Verwertung oder Vervielfältigung der vom Besteller beigestellten Unterlagen und Vorlagen wegen der Verletzung von Urheberrechten und /oder gewerblichen Schutzrechten oder wegen der Verletzung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb in Anspruch genommen, so hat uns der Besteller bei der Verteidigung gegen diese Rechtsverletzung zu unterstützen und uns sämtlichen Schaden (einschließlich Anwalts- und Prozesskosten), zu ersetzen.

8. Gefahrenübergang

8.1 Alle Gefahren, insbesondere die des Verlustes oder der Beschädigung gehen direkt ab Werk auf den Besteller über. Dies gilt auch, wenn die Versendung nicht vom Erfüllungsort erfolgt und/oder wenn wir die Frachtkosten übernehmen.

8.2 Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

9. Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schriftform und Teilrichtigkeit

9. Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schriftform und Teilrichtigkeit

9.1 Erfüllungsort für die Zahlung und Lieferung ist 88471 Laupheim.

9.2 Für diese Verkaufs- und Lieferbedingungen sowie die sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.3 Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Biberach bzw. das Landgericht Ravensburg. Treten wir als Kläger auf, so sind wir jedoch berechtigt, – aber nicht verpflichtet das für den Sitz des Bestellers zuständige Gericht anzurufen.

9.4 Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

9.5 Sollte eine Bestimmung in diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen mit Bezug auf den Liefervertrag unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.


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